Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise.
2. Urheberrecht
Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht, etc.) an der für
ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter zur Vervielfältigung/
Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden Materials zu sein und übernimmt
dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte
Vervielfältigungen, etc. dennoch entstehen können, die Haftung.
Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente, etc. vervielfältigen wir nicht im
Maßstab 1:1 und nicht in Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und
Ä;nderungen an Dokumentenvorlagen vor.
3. Lieferung
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns
bestätigt wurden.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen nach einem verbindlich
vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im
Sinne von § 326 BGB zu setzen.
c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in der Auftragsbearbeitung durch
uns Schadensersatzansprüchen Dritter ausgesetzt sein, haften wir dafür nur
insoweit, als uns hinsichtlich der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz
vorzuwerfen ist.
d) Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges unsererseits oder von uns zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung zustehender Anspruch auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt sich bei einfacher Fahrlässigkeit
unsererseits auf max. 10% des vereinbarten Herstellungspreises.
4. Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung von
Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen
Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
Ansprüche wegen der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können bei
Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit unsererseits nicht geltend gemacht werden.
Das gleiche gilt, wenn Abholung durch den Kunden vereinbart war und dieser auf
die Ausstellung der Empfangsbestätigung verzichtet hatte.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Kunden, sofern nicht die
Auslieferung durch von uns Beauftragte oder eigene Boten vereinbart wurde. Beim
Versand werden Verpackungskosten (Kosten für Verpackungsmaterial,
Verpackungszeit, etc.) gesondert berechnet.
5. Gewährleistung
a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung möglicherweise auftretende
Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tonwertwiedergabe und dgl.
werden vom Kunden als ordnungsgemäße Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen
Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die
durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen,
bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse
(Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit
gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit unsachgemäße Beratung oder
Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten
gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder
Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit der
Zeit sowie unter dem Einfluß von Licht, Wärme, Chemikalien, usw. verändern.
Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
b) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn
sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. Soweit
die Ware mangelhaft ist, leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache
Nachbesserungen/Ersatzlieferungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die
zweite Nachbesserung/Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung
der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von an uns übergebenen Originalen/Vorlagen wird
Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens Euro 7.500,- nach Maßgabe
des seitens des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V.
abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende
Ersatzleistungen sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen.
Eine Haftung des Wirtschaftverbandes Kopie & Medientechnik e.V. wird nicht
begründet. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns binnen drei Tagen
nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden
zustehenden Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren
treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle
Ansprüche, welche der Kunde gegen den Dritten hat.
7. Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug, sofern
nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Erfolgt die Zahlung nicht
innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte
Rabatte/Boni und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen
umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, so wird
eine Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 7,80 je Rechnung gesondert
berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so können wir Vorauszahlungen
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit
einstellen.
8. Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach
Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
9. Verarbeitung elektronischer Daten
a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert
werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, daß wir ein Datenformat
bearbeiten sollen, bei welchem bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in
ein von uns bearbeitbares Datenformat Abweichungen auftreten können, dann
muss eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie wir sie vom Kunden oder
durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter,
Digitalkopierer) aufbereitet erhalten. Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir
übernehmen keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft
gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, daß wir das
Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an einen Dritten
weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichten wir
den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen, dann wird dem Kunden die
zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.
b) Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des
Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet.
Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir
berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom
Kunden gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet.
Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach
vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten
Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie
vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin
pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert
werden, so hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des
Auftragsvolumens sind für uns verbindlich. Die vom Kunden übermittelten
Informationen bezüglich des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde
gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen
der Schriftform.
d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten beziehungsweise technisch
zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die
Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der
Datenübermittlung per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der
Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen
bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich
werden, dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
e) Für Datenverluste aufgrund von Ü;bertragungsfehlern innerhalb des
Scannvorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden oder Vorsatz
zur Last zu legen ist.
f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials
durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen, daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber
des erstellten Werkes werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem
Recht bleibt uns vorbehalten.
g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter,
Drucker, Digitalkopierer) bei uns und dem Kunden können Abweichungen in der
Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine
Testausgabe zur Freigabe, sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine
im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte
der Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann
trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen
Korrekturarbeiten zu vergüten.
Wird dem Kunden als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur
Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B.
Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch
die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind.
Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden ein
zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden.
Da Ü;bermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z.B.
ISDN) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen wir dafür keine
Gewährleistung.
h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei uns angelegte Mailbox
ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
a) den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
b) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes
Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
c) dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige
Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen,
haftet allein der Kunde.
i) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon
unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern und
verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die diese Daten verarbeiten,
mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen
Fassung vertraut sind. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass per Internet
übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen, ist sofern
eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Ort unseres Geschäftssitzes.
holu Haus für Reprografie und Zeichenbedarf GmbH - Robert-Bosch-Str. 8 - 35398 Gießen
Telefon: 0641/6 60 30 - Fax: 0641/6 66 50 - E-Mail:
info@holu.de
DATENSCHUTZ